WFM-Regel - §3 - Doppelspieltag

  • WFM-Regel - §3 - Doppelspieltag


    (1) Ein Doppelspieltag ist ein Spieltag, an dem neben dem Pflichtspiel auch ein Freundschaftsspiel oder zwei Freundschaftsspiele am gleichen Tag geplant und tatsächlich durchgeführt werden.


    (2) Doppelspieltage entstehen durch einen bekannten Fehler im Reisebüro, durch den die Sperrung von Spieltagen bei der Auswahl eines Freundschaftsspieltermins nicht verlässlich ist. Es ist möglich, an einem Liga- oder Pokalspieltag auch ein Freundschaftsspiele zu planen.


    (3) Dem Manager obliegt die Pflicht, sich vor Annahme der Einladung zu einem Freundschaftsspiel unbedingt im eigenen Spielplan zu vergewissern, ob dieser Termin tatsächlich frei ist.


    (4) Ein Eingriff durch das WFM-Team wird von der Staatsanwaltschaft untersagt, da im Reisebüro explizit auf diesen Fehler hingewiesen wird.


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    Kommentar der Oberstaatsanwaltschaft


    Kommt es aufgrund einer Fehlplanung des Managers oder der Sorglosigkeit bei der Annahme eines Freundschaftsspiels zu einem unerwünschten Doppelspieltag und wird dieser auch ausgetragen, findet das Freundschaftsspiel wie gewohnt statt, doch das Pflichtspiel wird in eine Forfait-Niederlage umgewandelt. Es gilt hierbei die 0:3-Regel unter Paragraph 1.


    [ACHTUNG]
    Der Manager hat einen Doppel-Spieltag als eigenes Verschulden selbst zu tragen und kann sich in diesem Fall nicht auf einen Fehler im System berufen.


    So ist es auch möglich, durch ein erneutes Laden der Annahme-Seite im Reisebüro oder durch einen schnellen Doppelklick auf die Annahme das selbe Spiel zwei Mal zu buchen. Es entsteht daraus die gleiche Art von Spiel mit dem gleichen Datum und gleichen Gegner. Sollte der User diesen Fall nicht fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten haben, tritt Paragraph 3 nicht in Kraft. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Doppelbuchung gemeldet und eines der beiden Spiele darauf gelöscht werden kann. Wird es nicht gemeldet, bleibt Paragraph 3 weiterhin bestehen.


    Zudem wird ein Doppelspieltag wie zwei einzelne Spieltage gewertet, wobei das Freundschaftsspiel wie gewohnt in die Auswertung einfließt (Karten, Sperren, Vertragsspielabzug, Einnahmen, Ausgaben), aber das Pflichtspiel inklusive weiterer Konsequenzen wie ein Nichtantritt gewertet wird. Der Gegner ist, wie bei der 0:3-Regel, zur Forderung einer Entschädigung berechtigt.


    Verhindern kann ein Manager einen solchen Doppelspieltag, indem er das an einem Pflichtspieltag angesetzte Freundschaftsspiel vor der Austragung absagt und die automatische Strafe übernimmt (eine Millionen WFM Vertragsstrafe und Verlust von fünf Prozentpunkten der Fanbeliebtheit).

  • Zu Beginn der 14. Saison entfällt folgender Passus:


    Zitat

    Kommt es aufgrund einer Fehlplanung des Managers oder der Sorglosigkeit bei der Annahme eines Freundschaftsspiels zu einem unerwünschten Doppelspieltag und wird dieser auch ausgetragen, findet das Freundschaftsspiel wie gewohnt statt, doch das Pflichtspiel wird in eine Forfait-Niederlage umgewandelt. Es gilt hierbei die 0:3-Regel unter Paragraph 1.


    Neu gesetzt wird hier folgender Wortlaut (Wichtiges gefettet):


    Kommt es aufgrund einer Fehlplanung des Managers oder der Sorglosigkeit bei der Annahme oder Festsetzung eines Freundschaftsspiels zu einem unerwünschten Doppelspieltag und wird dieser auch ausgetragen, werden beide Spiele in eine Forfait-Niederlage umgewandelt. Es gilt hierbei die 0:3-Regel unter Paragraph 1. Der Verursacher muss mit den unter §1 genannten Strafen, insbesondere finanzieller Natur, rechnen. Diese werden automatisch vom Verband verhängt und gebucht, respektive zur Anwendung gebracht.