WFM-Regel - §4 - Insolvenz/Pfändungen

  • WFM-Regel - §4 - Insolvenz/Pfändungen


    Es gilt folgender Pfändungskatalog. Für einen gepfändeten Spieler werden 100 Prozent seines Marktwerts gutgeschrieben.
    Neben der Pfändung von Spielern bis ein Verein wieder mindestens 3.000.000 WFM auf seinem Konto vorweisen kann, gibt es ab sofort bei jeder Pfändung auch einen empfindlichen Punktabzug, abhängig von der Höhe der Verschuldung.

    Punktabzug


    Bei jeder Insolvenzkontrolle, die am Abend nach dem 5., 10., 15., 20., 25. und 30. Spieltag stattfindet, werden dem verschuldeten Verein nach folgendem Schema Punkte abgezogen. Für die Punktabzüge wird dem Verein kein Gegenwert in WFM gutgeschrieben.


    - 1 WFM bis -3.000.000 WFM = -3 Punkte
    -3.000.001 WFM bis -4.000.000 WFM = -4 Punkte
    -4.000.001 WFM bis -5.000.000 WFM = -5 Punkte
    -5.000.001 WFM bis -6.000.000 WFM = -6 Punkte
    -6.000.001 WFM bis -7.000.000 WFM = -7 Punkte
    -7.000.001 WFM bis -8.000.000 WFM = -8 Punkte
    -8.000.001 WFM bis -9.000.000 WFM = -9 Punkte
    ab 9.000.001 WFM = -10 Punkte


    Standard-user werden weiterhin an Pfändungstagen gelöscht!


    Pfändung
    - Gepfändet werden zuerst die Spieler mit den höchsten Durchschnittsstärken bis 32 Jahre. Falls zwei oder mehrere Spieler die gleiche Durchschnittsstärke aufweisen, wird aus der Gruppe dieser Spieler stets der älteste Spieler zuerst gepfändet.


    - Spieler, die 33 oder 34 Jahre alt sind, werden nicht mehr gepfändet.


    - Der Marktwert eines Spielers gilt als Pfändungswert und wird mit 100 Prozent gutgeschrieben.


    - Sind keine Spieler mehr pfändbar, weil dadurch die Mindestkadergröße von 16 Spielern (2 TW, 5AW, 5MF und 4 ST) unterschritten würde, wird erst das Reisebüro wie bisher mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, dann das Stadion wie bisher mit 100 Prozent der Anschaffungskosten gepfändet.


    Weiterhin ist es nicht möglich, gepfändete Spieler zurückzuerwerben. Aufschübe werden von der Insolvenzabteilung generell abgelehnt.