WFM Regel - § 6 – Doppelaccount

  • WFM Regel - § 6 – Doppelaccount


    (1) Ein User darf nur einen einzigen Account anlegen und führen. Der Betreiber behält sich vor, ohne weitere Ankündigungen User mit mehreren Accounts aus dem Spielbetrieb auszuschließen und deren Accounts zu löschen. Dies gilt sowohl für kostenlose als auch kostenpflichtige Accounts.


    (2) Die Nutzung von mehreren Accounts ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers möglich. Die Zustimmung ist im Voraus einzuholen. Eine nachträgliche Genehmigung führt zur Ablehnung und zieht die in Absatz 1 bezeichneten Folgen nach sich.


    (3) Bei einem Betrieb von mehreren Accounts über den gleichen Computer oder den gleichen Internetzugang oder gleicher Adressierung innerhalb des Internet, in der Familie, mit Freunden, und sei es nur für eine kurze Zeit, in einer Wohngemeinschaft, innerhalb einer Firma, über ein Internetcafé oder Ähnlichem ist der Betreiber zu informieren. Der Antrag auf einen genehmigten Mehrfachaccount ist nur dann zu genehmigen, wenn alle Mitglieder einen VIP-Account besitzen.


    (4) Nach der Genehmigung eines Doppel- oder Mehrfachaccounts ist es den einzelnen Mitgliedern untersagt, miteinander in Handel zu treten. Sollte dennoch ein Handel unter den Mitgliedern stattfinden, wird dies übereinstimmend mit dem Tatbestand in Paragraph 5 geahndet.


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    Kommentar der Oberstaatsanwaltschaft


    Als Doppelaccount gilt, wenn eine oder mehrere Personen über einen gleichen oder ähnlichen Internetzugang auf mehrere Accounts bei WFM zugreifen. Die oben stehende Aufzählung möglichen Zustandekommens eines solchen gleichen oder ähnlichen Interzugangs ist keine abschließende Aufzählung. Vielmehr sind weitere Fälle denkbar. Doppelaccounts teilen sich nach der Vorgabe in Absatz 2 in genehmige und ungenehmige, also wilde Doppelaccounts.
    Um sich gegenüber in betrügerischer Absicht angelegten Doppelaccounts abzugrenzen, wurde eingeführt, dass Sie, im Falle eines Mehrfachacconts, vorher die Zustimmung eines Administrators, oder noch besser, der Staatsanwaltschaft erhalten müssen, um anschließend einen genehmigten Mehrfachaccount zu betreiben. Erst nachdem dann die Erlaubnis schriftlich erteilt wurde, darf über die gleiche Internetzugang auf den zweiten Account zugegriffen werden.


    Dies ist nicht als Schikane oder Kontrollwahn zu verstehen, sondern in Ihrem Interesse, bei einer regelmäßig stattfindenden Doppelaccountkontrolle nicht in falsches Licht zu geraten: Genehmigte Mehrfachaccounts werden registriert und sind von weiteren Konsequenzen ausgenommen. Doch beachten Sie, dass alle Mitglieder einer Gemeinschaft für die Genehmigung eines Doppel- oder Mehrfachaccounts einen VIP-Account vorweisen müssen. Komplett verboten ist der Spielerhandel unter den Mitgliedern eines genehmigten Doppelaccounts.


    Sollten Sie einen genehmigten Doppelaccount haben, achten Sie bitte darauf, dass der VIP-Status bei allen Mitgliedern erhalten bleibt. Sobald bei einem genehmigten Doppelaccount ein VIP-Status abgelaufen ist, kann der Teil des Doppelaccounts, das keinen VIP-Status besitzt, bis zur Klärung gesperrt werden. Sollten beide ausgelaufen sein, können beide Accounts gesperrt werden.


    Hatten Sie einen Doppelaccount und wird dieser nicht mehr benötigt, teilen Sie das bitte ebenfalls mit. Sie umgehen dadurch auch eine vorübergehende Sperre. Beachten Sie, dass Sie dann mit den anderen Mitgliedern des aufgelösten Doppelaccounts für sechs Monate keinen neuen Doppelaccount beantragen können. So soll vermieden werden, dass Doppelaccounts gekündigt werden, ein Transfer durchgeführt wird und danach der Doppelaccount wieder beantragt wird.