WFM Regel - § 7 – Originaldaten

  • WFM Regel - § 7 – Originaldaten


    (1) Bei der für VIP-User gestatteten Umbenennung und Gestaltung des fiktiven Vereins mit Namen, Wappen, Spielerbildern, Stadionnamen und Stadionbild sind folgende Bestimmungen zu beachten:
    (1.1) Keine Verwendung von Originalnamen und -wappen bestehender Vereine oder geringfügig veränderte Namen oder Wappen, die einen Rückschluss auf das Original zulassen, bezogen auf den Geltungsbereich von DFL, UEFA und FIFA sowie weiterer regionaler, landesweiter und kontinentaler Verbände, die einen lizenzrechtlichen Schutz beanspruchen.


    (1.2) Keine Verwendung von Originalnamen und -bildern ehemaliger und aktueller Spieler oder geringfügig veränderter Namen oder Bilder, die einen Rückschluss auf das Original zulassen, bezogen auf den Geltungsbereich von DFL, UEFA und FIFA sowie weiterer Verbände, die einen lizenzrechtlichen Schutz beanspruchen. Bestimmungen zur Umbenennung regelt Absatz 2.


    (1.3) Keine Verwendung von Originalnamen und -bildern bestehender Stadien oder geringfügig veränderte Namen oder Bilder, die einen Rückschluss auf das Original zulassen, bezogen auf den gesamten Geltungsbereich von DFL, UEFA und FIFA sowie weiterer regionaler, landesweiter und kontinentaler Verbände, die einen lizenzrechtlichen Schutz beanspruchen.


    (2) Bei der nach einer Überweisung zur Fortsetzung des VIP-Accounts gestatteten Umbenennung eines fiktiven Spielers eines eigenen Vereins, sind folgende Bestimmungen zu beachten:


    (2.1) Keine Originalnamen ehemaliger und aktueller Spieler und Nationalspieler oder geringfügig veränderte Namen, die einen Rückschluss auf das Original zulassen, bezogen auf den gesamten Geltungsbereich von DFL, UEFA und FIFA sowie weiterer regionaler, landesweiter und kontinentaler Verbände, die einen lizenzrechtlichen Schutz beanspruchen.


    (2.2) Keine Originalnamen ehemaliger und aktueller Trainer und Nationaltrainer oder geringfügig veränderte Namen, die einen Rückschluss auf das Original zulassen, bezogen auf den gesamten Geltungsbereich von DFL, UEFA und FIFA sowie weiterer regionaler, landesweiter und kontinentaler Verbände, die einen lizenzrechtlichen Schutz beanspruchen.


    (2.3) Spielernamen, die einen anstößigen, politisch motivierten, obszönen oder beleidigenden Hintergrund nahe legen, sind verboten. Namen, die dem realer Personen entsprechen oder aus einer Ableitung des Namens hervorgehen, sind nur unter dem Einverständnis der entsprechenden Person gestattet, wobei jederzeit Einspruch dagegen erhoben werden kann.


    (2.4) Nach zweimaliger Ablehnung eines Namens wird die Erlaubnis auf Umbenennung eines Spielers zurückgenommen und gilt als verwirkt. Es besteht demnach kein Anspruch auf weitere Namensänderung nach wiederholt begründeter Ablehnung.


    (2.5) Gestattete Umbenennungen, die sieben Tage nach ihrem Aufruf unbeantwortet bleiben, werden unwiderruflich gelöscht, wodurch der Anspruch auf Namensänderung ebenfalls erlischt.


    (3) Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, wodurch die Bestimmungen jederzeit ohne eine entsprechende Ankündigung erweitert und durchgesetzt werden dürfen.


    (4) Eine vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen die Absätze 1 und 2 wird einem Verstoß gegen die AGB gleichgestellt und zieht entsprechende Maßnahmen nach sich.



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    Ergänzend dazu versteht sich diese Regelung:
    Keine Original-Spielernamen / Spielerbilder / Vereinswappen


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