Entgültiges Urteil zu Hiob / Atze

    • Offizieller Beitrag

    Das Gericht hat sich die Mühe gemacht und in den letzten Stunden fast alle gefallene Urteile durchgelesen.


    Es gab Urteile, weil ein User zu wenig bezahlt hat.


    Es gab Urteile, da wurden User wegen Wucher verurteilt.


    Und es gab Urteile, da wurden User vom Verdacht des Wucher freigesprochen.


    Das heisst jederfall ist individuell verhandelbar und auch zum Teil im ermessen der Staatsanwalt. Bzw. wurde der Transferfall dem Gericht durch eine Beschwerde übermittelt.


    Das heisst auch weiterhin, kann ein Gericht in aller Richtungen entscheiden.


    Im Fall Hiob /Atze aber, haben die Beklagten selbst das Urteil gefällt. Das Gericht ist nur der Verkünder.


    Begründung:


    Neben den zahlreichen Urteile, hat das Gericht auch die AGBs und die Transfer regeln studiert.


    In den Transferregeln steht klipp und klar, daß der Verkäufer ein genauen Termin für den Transfer vereinbaren muss.


    Schaut man sich die Vereinbarung von Hiob und Atze an, so steht da nur, daß man den Kombideal durchführen möchte.


    In Eifer des Gefechtes, hat man schlicht weg vergessen den Transfer zu terminieren, gemäß den Transferregeln.


    Das Gericht sieht aber kein kein absichtlichen Verstoß. Wäre es so, hätte WFM das Recht auf Schadensersatz gemäß den AGBs.


    Viel mehr hat das Gericht sogar Verständnis, da die Regeln schon einige Jahre alt sind, und man durchaus mal das eine oder andere übersieht.


    Dem Gericht ist seit Dienstag diese Tatsache bekannt und hat im gestrigen vorläufigen Urteil, sowohl Hiob, als auch Atze die Chance eingeräumt, Ihren Deal zu überdenken und neu zu verhandeln. Die Chance wurde nicht genutzt.


    Das Gericht, verbietet zwar den Kombideal nicht, muss aber wegen Formfehlers von Seiten des Verkäufers Hiob, gemäß den Transferregeln untersagen.


    Da auch dem Käufer Atze die Nicht Terminierung des Kombideals nicht aufgefallen ist, er aber den Deal bestätigt hatte, einfällt in diesen Fall ein gegenseitiger Schadensanspruch. Auch WFM kann von Beiden nicht verklagt werden, da der Fehler nicht von WFM verursacht wurde.


    Damit schließt sich das Kapitel Kombideal bis auf Widerruf von Seiten des Betreibers.


    Das Gericht bittet alle User nun wieder in die Normalität zurück zukehren und von neuen Provokationen abzusehen.


    Webmaster

    • Offizieller Beitrag

    Hiob,


    Ich sehe das nicht als Provokation...


    Der Unterschied ist, WFM hat ja nur eingegriffen wenn eine Beschwerde vorliegt.


    I'm Gesetzbuch steht, das ein Vertrag solange seine gültigekeit besitzt, so lange er stillschweigend hingenommen wird.


    Das war ja bei Euch nicht der Fall.


    WFM ist ja froh, aufmerksame User zu haben. Und das jetzt nicht nur auf Dein Fall bezogen.


    Würde man jetzt alte Fälle aufrollen müsste man die "Verjährung" prüfen.


    Dann wäre hier aber der Teufel los... Weil dann hätte ja auch WFM das Recht rückwirkend zu klagen und sich auf die AGBs berufen.


    Ich finde wir sollten die Finger davon lassen.


    Webmaster