WFM-Regel - §1 - Nichtantritt

  • WFM-Regel - §1 - Nichtantritt:


    (1) Ein Spiel ist, unabhängig vom Wettbewerb, gegen diejenige Mannschaft als eine Forfait- Niederlage zu werten, die nicht in der Lage war, elf einsatzfähige Spieler auf den Platz zu bringen.


    (2) Das Spiel findet nicht statt und wird als Konsequenz mit Drei zu Null Toren gegen diejenige der beiden Mannschaften gewertet, auf die Absatz 1 Anwendung findet.


    (3) Für die ebenfalls am Spiel teilnehmende Mannschaft, auf die Absatz 1 keine Anwendung findet, besteht ein Anspruch auf Entschädigung, für die aus der Nichtaustragung entstehenden Nachteile.


    (4) Die Entschädigung ist für die in Absatz 3 betroffenen Mannschaft pauschal bei einem Heimspiel in Höhe von zwei Millionen WFM, bei einem Auswärtsspiel von einer Million WFM festzusetzen und unmittelbar nach Rechtmäßigkeit des Antrags zu buchen.


    (5) Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht erhaltener Trainingspunkte, fehlender Zuschauer- oder Sponsoreinnahmen. Die Entschädigung ist von der in Absatz 1 betroffenen Mannschaft zu tragen.


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    Kommentar der Oberstaatsanwaltschaft:


    Häufige Ursache für den Nichtantritt eines Teams ist das Burnout-Syndrom. Sie sollten daher die Frische Ihrer Spieler beachten, dass diese nicht pausenlos im Einsatz sind, und daher die Frische den kritischen Wert 10 Punkten erreicht. Aber auch viele Sperren und Verletzungen können dazu führen, dass in einer Mannschaft keine elf einsatzfähigen Spieler vorhanden sind. Im Zweifel sollten Sie günstige Spieler über den Transfermarkt für nur 30 Spiele verpflichten, um den Kader vor einem Spiel mit einsatzfähigen Spielern aufzufüllen.


    Der Antrag auf Entschädigung nach einem Nichtantritt des Gegners ist binnen einer Frist von vier Kalendertagen nach Spielende vorzubringen, ansonsten gilt die Antragsmöglichkeit als verwirkt.


    Des Weiteren wird ein Spiel als Nichtantritt gewertet, wenn am selben Tag ein weiteres Spiel vereinbart wurde. Ein so genannter Doppel-Spieltag entsteht, wenn zwei Freundschaftsspiele an einem Tag vereinbart werden oder an einem Liga-Spieltag ein zusätzliches Freundschaftsspiel vereinbart wird.


    [ACHTUNG]
    Der Manager hat einen Doppel-Spieltag als eigenes Verschulden selbst zu tragen und kann sich in diesem Fall nicht auf einen Fehler im System berufen.


    Zudem muss bei einer Aufstellung stets die Ausländerregel beachtet werden. Eine Mannschaft, die entgegen des Systems in einem Spiel absichtlich mehr als vier Ausländer auf den Platz bringt, und sei es durch geplante Einwechselungen, muss bei Antrag mit einer Forfait-Niederlage rechnen. Die einzige Ausnahme besteht, sollte eine unbeabsichtigte Einwechslung aufgrund einer Verletzung zu einer Anzahl von mehr als vier Ausländern führen, ist das nicht als Forfait-Niederlage zu werden.


    Ein Nichtantritt sollte unbedingt vermieden werden, da dieses neben dem Punktverlust auch weitere, nicht von der Staatsanwaltschaft behandelte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sie verlieren bei einem Nichtantritt auch 15 Prozentpunkte an Fanbeliebtheit. Sollten Sie keine elf einsatzfähigen Spieler aufbieten können, da Sperren oder Verletzungen zu beklagen sind, werden die Sperren oder Verletzungen darüber hinaus nicht weiter abgebaut, da das Spiel nicht stattfand. Sie sollten umgehend dafür sorgen, dass elf einsatzbereite Spieler in Ihrem Kader stehen.


    Sollten Sie mehrfach nicht in der Lage sein, elf spielfähige Spieler aufzustellen, sind Sie als Manager Ihres Vereins nicht mehr tragbar und werden fristlos gekündigt. Wie viele Spiele für einen solchen krassen Schritt nötig sind, ist von Systemseite noch nicht endgültig festgelegt, es muss aber über die Staatsanwaltschaft mit drei Spielen in Folge gerechnet werden.


    Ist überdies keine der beide Mannschaften für ein Spiel in der Lage, elf einsatzfähige Spieler aufzustellen, wird das Spiel mit Null zu Null als Forfait-Unentschieden gewertet. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht in diesem Fall für keine der beiden Mannschaften gegenüber der anderen.