WFM-Regel - §2 - Ausländerregel

  • WFM-Regel - §2 - Ausländerregel:


    (1) Eine Mannschaft darf gleichzeitig nur vier Spieler aus einem anderen als dem Kontinent, in dem die Mannschaft zu nationalen und internationalen Wettbewerben antritt, auf den Platz bestellen.


    (2) Spielt eine Mannschaft in der Startformation bereits mit vier Ausländern, muss der Manager darauf achten, dass bei einer Einwechslung eines weiteren Ausländers ein bereits eingesetzter Ausländer für diesen ausgewechselt wird. Wird absichtlich ein fünfter Ausländer eingewechselt, ist das Ergebnis auf Antrag in eine Forfait-Niederlage umzuwandeln. Geschieht die Einwechslung eines fünften Ausländers hingegen unbeabsichtigt, ist von einer Forfait-Niederlage abzusehen.


    (3) Im Kader und auf der Ersatzbank darf eine Mannschaft eine unbeschränkte Anzahl ausländischer Spieler haben. Lediglich der tatsächliche Einsatz von Ausländern in nationalen und internationalen Wettbewerben und Freundschaftsspielen wird auf maximal vier begrenzt.


    (4) Ein Ausländer im Sinne des Weltfussballmanagers ist ein Nichtkontinent-Spieler, also ein jeder Spieler von einem anderen Kontinent als dem, in dem der Verein zu nationalen und internationalen Wettbewerben antritt.


    (5) Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Als Verfahrenkosten ist eine Pauschale von einer Millionen WFM zu erheben, bei wiederholten Verfahren kann eine höhere Pauschale erhoben werden.


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    Kommentar der Oberstaatsanwaltschaft


    Sofern ein Manager zu einem Zeitpunkt des Spieles mit mehr als vier Ausländern spielt und diesen Zustand durch einen geplanten Wechsel selbst vertreten muss, läuft er Gefahr, im Rechtszentrum angezeigt zu werden. Das gilt auch dann, wenn er zwei Ausländer auf der Ersatzbank beordnete und darüber hinaus im Spiel drei weitere Ausländer zum Einsatz bringt, nur eine Einwechslung eines Ausländers tatsächlich geplant hatte und der zweite Ersatzausländer durch Verletzung eines Spielers ungeplant zum Einsatz kommt. Auch in diesem Fall muss er den Zustand vertreten, den er durch einen geplanten Wechsel verursachte, obwohl erst nach dem geplanten Wechsel der Zustand der unrechtmäßigen Aufstellung durch die Verletzung eines weiteren Spielers eintrat.


    [ACHTUNG]
    Für den Antrag im Rechtszentrum auf eine Spielannullierung müssen die folgenden Voraussetzungen zwingend erfüllt werden. Bei Formfehlern kann ein Antrag abgewiesen werden.


    Für Ligaspiele gilt:
    Nach dem Spielende muss der Manager, der durch den unerlaubten Einsatz von mehr als vier Ausländern des Gegners betroffen wurde, das Spiel selbst anfechten. Nur der betroffene Manager, oder bei einem genehmigten Doppelaccounts auch seine Vertretung, können das Spiel anfechten. Auch alle Mitglieder des WFM-Teams sind zur Antragsstellung berechtigt. Der Antrag ist im Rechtszentrum im dafür vorgesehenen Forum zu stellen. Der Antrag muss bis maximal eine Stunde vor Beginn des folgenden Ligaspieltags eingegangen sein. Der Antrag ist mit dem Link zum entsprechenden Spiel und Angabe aller im Einsatz befindlichen Ausländer zu stellen.


    Für nationale und internationale Pokalspiele gilt abweichend: Der Antrag muss noch am gleichen Spieltag bis maximal 23:59 Uhr eingegangen sein. Für Freundschaftsspiele gilt abweichend: Der Einsatz von mehr als vier Ausländern durch eine geplante Einwechslung wird nicht verfolgt.


    Sobald der Nachweis des unerlaubten Einsatzes von mehr von vier Ausländern erbracht wurde, greift das folgende Verfahren: Das Spiel des Vereins, der unerlaubterweise mit mehr als vier Ausländern spielte, wird forfait mit null Punkten und Null zu Drei Toren gewertet, unabhängig vom tatsächlichen Ausgang des Spiels.


    Sollte bei einem Verein dieses Ereignis mehrfach auftreten, behält sich die Staatsanwaltschaft vor, im Einzelfall auch eine höhere Strafen und höhere Verfahrenskosten gegen den beklagten Verein und in Ausnahmen auch gegen den Manager zu verhängen.