Das Integrationsamt!
Das Integrationsamt ermöglicht einen Spieler seine Nationalität zu wechseln.
Beispiel
AW Max Mustermann ist Afrikaner und Südafrikaner. Nach seinen Besuch im Integrationsamt, ist Max Mustermann nun Europäer und Deutscher.
Voraussetzung für den Spieler:
- Der Spieler muss mindestens 25 Jahre alt sein
- Der Spieler muss noch mehr als 100 Spiele Vertrag haben.
- Der Spieler darf während der Schulung weder verletzt noch gesperrt sein.
- Der Spieler darf in keiner Aufstellung für ein Spiel sein.
Hinweis:
WFM behält sich das Recht vor, ggf. Eine Aufstellung ersatzlos zu löschen, um den Spieler zu integrieren
Voraussetzung für den Verein:
- Der Verein muss mehr als 15 Spieler im Kader haben. Erst der 16. Spieler darf das Integrationsamt besuchen.
- Der Verein darf nicht verschuldet sein und muss nach Abzug der Kosten für das Integrationsamt noch ein Mindestguthaben von 3 Millionen aufweisen.
- Jeder Verein darf pro Saison 2 Spieler ihre Nationalität wechseln lassen.
- Jeder Verein darf zeitgleich nur einen Spieler zur Schulung schicken.
Vorausetzung für den User:
- Der User muss VIP Bronze, Silber oder Gold sein.
HINWEIS:
Sobald der Spieler seine Nationalität gewechselt hat, ist er für keine Nationalmannschaft mehr spielberechtigt. Dies tritt in Kraft, sobald das Integrationsamt ins Spiel integriert ist.
Jeder Spieler kann nur ein einziges mal seine Nationalität wechseln. Auch dies tritt mit dem Einbau des Integrationsamt ins Spiel, in Kraft.
Öffnungszeiten:
Das Integrationsamt ist durchgehend in der Hinrunde geöffnet und der oben rot gefärbte Passus ist hinfällig.
In der Rückrunde bleibt das Integrationsamt weiterhin geschlossen.
Kosten und Schulung:
Es gibt 3 Möglichkeiten an Kosten:
A) EXPRESS Einbürgerung:
Kosten: 10 Mio
Schulung: 4 Spieltage
B) BEAMTEN Einbürgerung:
Kosten 6 Mio
Schulung: 8 Spieltage
C) ASYL Einbürgerung:
Kosten: 3 Mio
Schulung: 12 Spieltage
HINWEIS:
Während der manuelle Umstellung wird ein Spieler, während der Schulung VERLETZT sein und so sein Verein auch nicht zur Verfügung stehen. Wer während dieser Zeit keine Gehaltskosten tragen möchte, dem empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung. Die Premium Versicherung übernimmt z.B. das volle Gehalt. Während der manuellen Phasen ist die Verkürzung der "Schulung/Verletzung" durch Pokalspiele oder Freundschaftsspiele möglich.
Der Spieler darf in der Zeit des Einbürgerungsprozesses/der Verletzung nicht auf dem Transfermarkt angeboten und/oder verkauft werden.
WER DURCH DAS KRANKENHAUS ABSICHTLICH DIE SCHULUNG VERKÜRZT, WIRD DEN SPIELER VERLIEREN UND MIT EINER GELDSTRAFE VON 20 MIO BESTRAFT.
Wird der Spieler während des Einbürgerungsprozesses auf dem Transfermarkt angeboten, wird die Einbürgerung abgebrochen und der Verein mit einer Strafe von 20 Mio. belastet. Die Schulungskosten bleiben einbehalten.
Wird der Spieler während des Einbürgerungsprozesses auf dem SK verkauft, wird der Spieler entzogen, der Transfer rückabgewickelt, die SK-Gebühr und eine Strafe von 20 Mio. zahlt der Antragsteller.
Ablauf:
01. Der User stellt im Forum bei der entsprechenden Behörde einen Antrag.
02. Ein Supporter (Prinzy, andi-DU, el presidente,Jojo) wird innerhalb der nächsten 48 Stunden den Antrag prüfen und bei Genehmigung die Umstellung vornehmen.
Hinweis:
Kosten und Schulung weichen während der manuellen Phase deutlich vom eigentlichen Integrationsamt ab.