Fragen zur Abmeldung von der Schule

  • Hallo zusammen, habe ein paar Fragen und hoffe jemand kennt sich hier aus.
    Folgendes.


    Mit meiner Ex Lebensgefährtin habe ich 2 Gemeinsame Kinder.
    Die beiden Kinder leben bei mir.
    Sie selbst hat noch eine große Tochter welche zur Pflege bei ihrer Oma (also der Mutter meiner Ex) in Augsburg lebt.
    Nun ist heute Nacht die Oma im Ausland verstorben.
    Die Tochter ist nun aktuell noch bei ihren Opa soll aber schnellstmöglich (eventuell noch heute) zu mir nach Berlin gebracht werden. Das heißt sie wohnt vorläufig bei mir.
    Nun geht es darum.
    Hat jemand eine Ahnung ob man die Abmeldung von der Schule auch schriftlich machen kann?
    Sie muss ja wenn dann hier wieder angemeldet werden. Es sind ja nun über 500km differenz zwischen den 2 Orten und nun würde ich gerne wissen ob jemand weiss ob man dies dann auch von hier aus Regeln kann.
    Schulunterlagen (Bücher) kann dann ja der Opa welcher noch in Augsburg lebt einreichen/abgeben.


    Kennt sich da jemand aus? Möchte meiner Ex was das angeht soviel wie möglich abnehmen, irgendwo braucht die jetzt Unterstützung und vorallem die Große Tochter.....


    Danke schonmal.


    Gruss Sascha

  • Hallo Sascha
    also Augsburg ist ja Bayern..die sind manchmal unmöglich in solchen Sachen aber ein netter Brief mit Antrag und Erklärung der Umstände
    sowie ein Anruf bei der betreffenden Schule sollte ausreichen, es wird dann über diesen Antrag entschieden, in der Regel aber positiv, insofern die Umstände erklärt wurden ,
    allerdings sehe ich das Problem darin dass du kein Sorgerecht für die Große hast, sprich es nicht deine leibliche Tochter ist,dieses solte deine Ex irgendwie klären so dass sich die Große ungehindert bei dir aufhalten und dort auch einen Aufnahmeantrag zum Schulbesuch stellen kann


    lg maesai

  • Meine Ex wohn ca 10 Minuten von mir weg.
    Es wird so sein, in 3-4 Monaten will sie ihre Tochter ja auch fest zu sich zurück holen, das heißt sie soll in der Zeit den Großteil bei mir sein, zur Schule bei der Mutter um die Ecke gehen (da wird sie offiziell dann angemeldet auch mit Wohnsitz) und dann eben von mir aus zur Schule gehen, Grund ist eben das sie nicht noch einen Schulwechsel zusätzlich ihrer Tochter zumuten möchte.....

  • dann müsste gfls deine Ex den Antrag stellen auf Schulanmeldung bei euch mit entsprechender Begründung , bei wem sie dann wohnt oder von wo aus zur Schule geht sollte unrelevant sein und gehört nicht in diesen Antrag, lediglich dass die Tochter zurück muss nach Berlin und aufgrunddessen einen Schulwechsel vornehmen muss etc..dann solte das eigentlich funzen, ,
    allerdings muss hier eine stichhaltige Begründung vorliegen warum die Tochter nun in Berlin zur Schule gehen soll, in Bayern ist es zumindest so dass mmer die wohnortnahe Schule das vorrecht hat und ansonsten ein Gastschulantrag gestellt werden muss warum das Kind in eine andere Schule gehen soll,
    ich sehe noch das klitzekleine Problem dass deine Ex sie erst in 3-4 Monaten offiziell in Berlin anmelden will..da wird vermutlich nichts gehen bevor keine Festanmedlung erfolgt ist und die Tochter offiziell noch in Bayern wohnt


    edit..oder reden wir hier erst von einem Zeitraum in 3-4 Monaten also Schuljahresende, wo sie dann eh angemeldet wird in Berlin..??
    vorher ohne Festanmedlung wird ein Wechsel so einfach nicht sein bzw gestattet werden, es sei denn die Mutter kann ihre begründete Notlage darlegen, aber dann verstehe ich nicht warum die Tochter nicht schon früher in Berlin angemeldet werden kann mit festen Wohnsitz

  • Sie ist vor 4 Monaten nach Augsburg gezogen zu ihrer Oma. Es wurde dort eine Pflegeschaft eingereicht.
    Dort an der Schule angemeldet worden und hier in Berlin abgemeldet.
    Sie wird bei ihrerer Mutter nun wieder an der Schule angemeldet wo sie vorher war.
    Dementsprechend auch in der Wohnung wo sie vorher angemeldet war.
    Das heißt sie wird offiziell wieder bei ihrer Mutter in Berlin angemeldet damit sie in ihrer eigentlichen Umgebung zur Schule gehen kann.
    Wird aber dann den Großteil dennoch bei mir leben.
    In 3-4 Monaten will dann ihre Mutter (wenn sie ihre ganzen Probleme geregelt hat) ihre Tochter wieder fest zu sich nehmen, so war das vorher eigentlich mit ihrer Mutter(Oma der Tochter) geplannt das sie 1 Jahr zur Schule in Bayern geht.
    Nunja nun haben sich die Pläne geändert und der gute Sascha hat seine Unterkunft bzw Hilfe angeboten.

  • das ehrt dich ja..wie gesagt in dem moment wo sie angemeldet ist kann sie in Berlin auch zur Schule gehen..mit dem Abmelden sollst auch keinerlei Probleme geben und auch schriftlich möglich sein,früher wirds vermutlich nicht möglich sein und bei wen sie sich dann aufhält sollte dabei niemanden seitens einer Schulbehörde interessieren,


    vorher sehe ich so gut wie keine Chance sie nach Berlin zu holen und dort zur Schule zu schicken/anzumelden, vor allem wenn die Pflegschaft/Sorgerecht der Oma übertragen wurde zuvor..da wird sich jedes Amt fragen wer denn nun die offizielle Pflegschaft/Sorgerecht hat/übernimmt und gfls sogar das Jugendamt eine Vormundschaft anstreben fals es da bekannte Probleme vorher gab und es wird auch gefragt werden wo sie hinkommt,nach dem Tod der Oma und im weiteren einfach der Schule fernbleiben/umziehen geht auch nicht so einfach
    da Schulpflicht besteht


    soltet ihr(ich habs immer noch nicht ganz kapiert) anstreben sie jetzt nach Berlin zu holen dann ist der einzige Weg über die Mutter , die dies beantragen muss,gfls auch ihr Sorgerecht wiedererlangen/beantragen muss um Anrecht zu haben

    so ist der Verwaltungsakt nun mal leider in Deutschland, sicher gibt es vorübergehende Beherbungen bei z.B Tod/Unfall eines sorgeberechtigten
    diese werden in der Regel aber im Verwandtenkreis gesucht,andernfalls schaltet sich automatisch immer das Jugendamt ein


    hoffe dir etwas geholfen haben zu können

  • Das Sorgerecht hat sie ja noch und auch nicht Verloren sie hatte nur wegen privaten Problemen ihre Tochter zur Pflege zur Oma gebracht.
    Also wird es vom Jugendamt auch sicherlich keinerlei probleme geben.
    Sie wird da wohl doch runter fahren und alles persönlich klären können/müssen....


    Danke aufjedenfall :)