Ich kann das Urteil zu
so leider nicht annehmen. Dies würde in Zukunft eventuell zu vielen Diskussionen führen, da die Regeln etwas anderes aussagen:
Kommt es aufgrund einer Fehlplanung des Managers oder der Sorglosigkeit bei der Annahme eines Freundschaftsspiels zu einem unerwünschten Doppelspieltag und wird dieser auch ausgetragen, findet das Freundschaftsspiel wie gewohnt statt, doch das Pflichtspiel wird in eine Forfait-Niederlage umgewandelt. Es gilt hierbei die 0:3-Regel unter Paragraph 1.