Bitte mal prüfen

  • Sehr geehrte Herr Bude,


    Lesen Sie hier bitte durch, was Sie geschrieben haben;


    Abschließend sei vermerkt, dass solche Transfers am besten im Transfer-Portal festgehalten werden sollten. Zum einen aufgrund des Verkäuferschutzes und zum anderen um solchen Sachverhalten wie hier nun entstanden sind vorzugreifen. Die Staatsanwaltschaft recherchiert vor der Useranfrage noch das Transferportal durch.


    Diese Satz ist von Ihnen, hier der Beweis [WFM] Bitte prüfen

  • Hallo nochmal,


    useranfrage war hier gemeint, dass wir nach der Anklage bevor wir dies user anschreiben das Tran Transfer-Portal durchschauen. Aber nicht bevor eine "Beschwerde" kommt!

  • Sehr geehrte Anwesende,


    die Diskussion ist als beendet zu betrachten. Weitere Exkursionen sind hier nicht mehr erwünscht.


    Das Urteil wird in Kürze verkündet.

  • Zum Abschluß bleibt folgendes festzuhalten:


    Der Antrag des Users Lucky hatte absolut seine Berechtigung. Der Fall hier wird als grenzwertig eingestuft aber toleriert. Jeder in Zukunft auftretende Fall wird ebenfalls bewertet und individuell entschieden. Auf dieses Urteil kann sich keiner im Nachgang berufen.


    Ansonsten gilt: Hier entlang


    Begründung:


    Der Deal selbst ist keinesfalls zu verurteilen, weil allein der Preis von 100 Mio. für einen 25-jährigen Spieler Schnitt 98 in Ordnung ist. Grenzwertig ist bestenfalls die Verteilung der erzielten Einnahmen im Verhältnis 70:30 auf den Topspieler und den schwachen Spieler. Da zu dem Zeitpunkt aber beide Vereine des Verkäufers finanziell "bedürftig" waren, wird diese Verteilung toleriert.



    Das Argument des Beklagten, dass der Deal selbst im Portal geprüft werden konnte, ist nichtig, weil die Verteilung der 100 Mio. nicht definiert war sondern erst beim Transfer offenkundig wurde.
    Wäre es die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den Deal zu prüfen, dann hätte er nicht durchgeführt werden dürfen, weil das OK fehlte. Diese ganzen Exkursionen in dieses Thema sind also überflüssig.
    Das Portal wird im Zeifelsfalle herangezogen und bewertet - das ist alles.


    Der Fall wird damit abgeschlossen.

  • Sehr geehrte User,


    nach Vorliegen von neuen Erkenntnissen und Informationen sieht sich die Staatsanwaltschaft veranlasst, das Verfahren nochmals zu öffnen, um die Sachlage neu zu bewerten.


    Das endgültige Urteil in diesem Falle wird für Sonntag abend erwartet. Weitere Wortmeldungen sind aber nicht mehr nötig.

  • Sehr geehrte Anwesende,


    wie bereits angekündigt, musste das Verfahren noch einmal eröffnet werden, da nicht alle Faktoren berücksichtigt wurden. Nach wie vor handelt es sich hier um einen grenzwertigen Fall. Daran kann auch das User-Votum an anderer Stelle nichts ändern. Die WFM Gerichtsbarkeit ist unabhängig und nur der korrekten Abwicklung aller Verfahren verpflichtet und kann nicht aufgrund der Proteste einer kleinen Menge an Usern Rechtsbeugung zulassen.
    Die Staastanwaltschaft legt auch Wert darauf, dass hier keineswegs wegen Geldschieberei verurteilt wird. Es gilt nach wie vor: In dubio pro reo. Damit kommen wir nun zum finalen Abschluß.


    Im Regelwerk "5. Bereicherung Punkt 3" steht folgender Passus:


    (3) Wechselt im Rahmen einer Transferabsprache mehr als Spieler den Verein und wird für alle der Absprache anhängigen Einzelgeschäfte eine Gesamtsumme vereinbart, können die Höhen der einzelnen Zahlungen für alle Spieler zwar frei gewählt werden, jedoch darf lediglich ein einziger Verein als Käufer aller Spieler auftreten.


    Der Transfer hat eindeutig gegen diese Regel verstoßen, da zwei Vereine als Käufer aufgetreten sind. Er wird deshalb in seine Einzelkomponenten aufgeschlüsselt und nicht mehr als Paket betrachtet. Der Spieler Moisés de Avila (Aktuell: Schnitt 7, Alter 25) ist dabei für 30 Mio. WFM gewechselt. Dieser Transfer ist stark überteuert und wird rückgängig gemacht. Der Spieler Assan Maniez (Aktuell Schnitt 93 Alter 25) ist für 70 Mio. WFM gewechselt. Dieser Transfer wird akzeptiert.


    Die Beklagten werden zu keiner Strafe verurteilt


    Wie bereits im letzten Urteil erwähnt, ist dieses Urteil nur für diesen Fall anwendbar. Jeder Fall eines überteuerten Transfers wird immer anhand der aktuellen Sachlage entschieden. Wiederholungsfälle der gleichen User werden allerdings mit Strafen versehen, selbst wenn der erste Fall straflos blieb.


    Grundsätzlich wird WFM weiterhin das Thema „Bereicherung“ ernsthaft weiter verfolgen. Damit ist dieser Fall nun endgültig abgeschlossen. Es gibt auch keine weitere Notwendigkeit, in anderen Foren dieses Thema weiter zu verfolgen.


    Die Staatsanwaltschaft wird die nötigen Umbuchungen nun vornehmen.

  • Sehr geehrter Beteiligte,


    die hierzu norwendigen Umbuchungen sind erfolgt. Die Summen (inkl. SK-Gebühren) und der Spieler wurde umtransferiert.


    Gruß Bude
    Staatsanwaltschaft WFM