Der kampf um 5 Euro

    • Offizieller Beitrag

    Sachverhalt:


    Ich besitze einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk BL und einen besonderen Parkausweis, der die Person berechtig kostenlos zu parken, wenn diese mit mir fährt. Eine sehr nette politesse verpasste uns ein 5 euro busgeld, weil fahrzeughalter nicht mit dem schwerbehindertenausweis und den besonderen parkausweis übereinstimmt. Da wir glück hatten und auch die politesse antrafen haben wir versucht die situation zu erklären. Ich darf als blinder kein autofahren und bin diesbezüglich auf fremde hilfe angewiesen. Die politesse verwies uns auf die "stadt kitzingen" wo wir auch am selben tag waren. Dort wurde uns bestätigt, das wir kein fehler gemacht haben. Nach 2 stunden gespräch sind wir übereingekommen, das wir unseren sachverhalt nochmalig schriftlich vorlegen. Dies haben wir getan und schriftlich einspruch gegen 5 euro busgeld erhoben.


    Die stadt kitzingen hat unseren einspruch abgelehnt und so mussten wir einen anwalt beauftragen. Herr louis machte der stadt folgende vorschläge:


    - Sein mandant wird zukünftig ein fahrtenbuch führen, wer ihm wann und wo wie lange gefahren hat und auch rechtens geparkt hat.
    - Sein mandant wird die stadt kitzingen zukünftig informieren, welche fahrzeughalter mit ihm unterwegs sind.


    Die stadt kitzingen hat diese vorschäge abgelehnt mit der begründung, ich müsste nicht nachwweisen, wann und wo mit wem ich zu fahren habe. Das busgeld von 5 euro wollten sie aber trotzdem haben.


    Das ganze ging vor gericht: Richter: "Die Klage der stadt kitzingen wird abgewiesen, weil durch den ausweis und der parkplakette ganz deutlich zu erkennen ist, das er blind ist und nicht selbst autofahren darf. Somit ist erwiesen, das fahrzeughalter und ausweisinhaber nicht identisch sein kann und eine fremde person das fahrzeug gefahren hat. Die stadt kitzingen hätte also bei mir nachfragen können, ob ich den autofahrer kenne, der mit mir gefahren ist. Der beklagte und der fahrzeughalter haben sich nichts zu schulden kommen lassen und waren im recht.


    Kosten des verfahren trägt die stadt kitzingen.


    - Streitwert: 5 Euro
    - + Gerichtskosten
    - + Anwalt für die Stadt
    - + Antwalt Louis
    - + Auslagen für Zeugen
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    Summe unbekannt


    und da sagt mir einer WFM würde nicht richtig supporten...